Eingriffs /- Ausgleichsermittlungen

Durch geplante Vorhaben sind Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten. Die Errichtung von Gebäuden, die Befestigung bzw. Versiegelung von Flächen und die Bodenverdichtung haben vielfältige Auswirkungen auf

- Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz und
- Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz

Eingriffe auf Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz führen zu ausgleichsbedürftigen Beeinträchtigungen des Bodens und Wassers sowie des Landschaftsbildes und müssen ausgeglichen werden.

Eingriffe auf Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt sind nach Naturschutzgesetz grundsätzlich verboten.

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