Grünordnungspläne/- Fachbeiträge


Bauen ist immer mit Ansprüchen an die Umwelt bzw. im Sinne des Bundesnaturschutzgesetz mit Eingriffen verbunden, ob im innerörtlichen Bereich oder auf der „Grünen Wiese“, im Neubau oder Bestand.
Der Grünordnungsplan oder der grünordnerische Fachbeitrag bildet die ökologische Grundlage für den Bebauungsplan. Er soll klären, inwieweit im betroffenen Raum durch die vorgesehenen Maßnahmen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden sind. Nur eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, die natur- und landschaftsschonender mit den Flächen umgeht und diese optimal nutzt, wird eine moderne ressourcenverträgliche Bauleitplanung gerecht.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind die Eingriffe so gering wie möglich zu halten und vermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete ökologische und gestalterische Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen.
Es dürfen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das Landschaftsbild ist landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten.

Ziel des Grünordnungsplanes bzw. des grünordnerischen Fachbeitrages ist:

-die ökologischen Faktoren des Naturhaushalts und das Landschaftsbild vor dem Eingriff unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes darzustellen und zu bewerten,
-die Vermeidbarkeit der Eingriffe zu prüfen,
-Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der geplanten Eingriffe zu ermitteln und zu beurteilen,
-Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, soweit erforderlich, und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen darzustellen.


Unsere Referenzen:


Grünordnungsplan bzw. grünordnerischer Fachbeitrag für die:
Gemeinde Alt-Mölln: Bebauungsplan Nr.10, Nr.11 und Nr.12
Gemeinde Alt-Mölln: 1.Änd. Bebauungsplan Nr.2/II, 1.Änd. Bebauungsplan Nr.11
Gemeinde Bälau: Bebauungsplan Nr.3 und Nr.4
Gemeinde Berkenthin: Bebauungsplan Nr.15
Gemeinde Borstorf: Bebauungsplan Nr.2
Gemeinde Breitenfelde: Bebauungsplan Nr.12, Nr.12.1 und Nr.12.2
Gemeinde Breitenfelde: 1.Änd. Bebauungsplan Nr.12, Nr.12.1 und Nr.12.2
Gemeinde Breitenfelde: 2.Änd. Bebauungsplan Nr.6 und 2.Änd. Bebauungsplan Nr.10
Gemeinde Einhaus: 1.Änd. Bebauungsplan Nr.5
Gemeinde Grambek: Bebauungsplan Nr.2 und Bebauungsplan Nr.8
Gemeinde Grambek: 1.Änd. Bebauungsplan Nr.8
Gemeinde Groß Sarau: Bebauungsplan Nr.13 und Nr.14
Gemeinde Groß Sarau: 3.Änd. Bebauungsplan Nr.8
Gemeinde Horst: Bebauungsplan Nr.1
Gemeinde Juliusburg: Bebauungsplan Nr.1
Gemeinde Kittlitz: Bebauungsplan Nr.2
Stadt Mölln: Bebauungsplan Nr.85, Nr.88, Nr.96, Nr.99 und Nr.101,
Stadt Mölln: 1.Änd. Bebauungsplan Nr.77 und Nr.88
Gemeinde Niendorf a.S: Bebauungsplan Nr.4 und 1.Änd. Bebauungspan Nr.3
Gemeinde Nusse: Bebauungspan Nr.9 und Nr.10
Gemeinde Nusse: 1.Änd. Bebauungsplan Nr.6a, Nr.6c und Nr.8
Gemeinde Nusse: 2.Änd. Bebauungspan Nr.1
Gemeinde Pogeez: Bebauungsplan Nr.1
Gemeinde Talkau: Bebauungsplan Nr.6
Gemeinde Tramm: Bebauungsplan Nr.3 und Nr.4

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