Gartendenkmalpflege

In der Gartendenkmalpflege gilt der Grundsatz des Erhaltens und der Pflege.
Begründet wird dies in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.
So gelten als Gartendenkmale, historische Gärten, Parks, Grünanlagen, Friedhöfe,
Alleen und Stadtplätze.

Der historische Garten ist ein Bauwerk, das vornehmlich aus Pflanzen, also lebendem Material besteht, folglich vergänglich und erneuerbar ist. Sein Aussehen resultiert aus
einem ständigen Kräftespiel zwischen jahreszeitlichen Wechsel, natürlicher Entwicklung
und naturgegebenem Verfall einerseits und dem künstlerischen sowie handwerklichen Willen andererseits, der darauf abzielt, seinem Zustand Dauer zu verleihen.

Mein alter Lehrer "Professor Per Friberg" hat seine Vortragsserie zur Geschichte der Gartenkunst mit folgenden Sätzen eingeleitet:

Kapellengarten Basedow

"Wenn die primären Bedürfnisse in einer Gesellschaft erfüllt sind, so werden Zeit, Kraft und Ressourcen für das Leben um die Umgebung zu bereichern, durch die Kunst, genutzt.
So entsteht Gartenkunst. Und wie all Kunst auf ihre Art, von den Voraussetzungen
der physischen Umgebung geformt wird, so gilt es im aller höchsten Grad für die Gärten.
Aber gleichzeitig- und in einem noch höheren Grad- spiegeln die Gestaltung der Gärten, die geistliche Bildung, den kulturellen Status der Zeit, den Platz in der Gesellschaft, wieder. Der Garten von einer gewissen Zeitperiode und einem gewissen Land, spiegelt die Auffassung der Menschen über das Paradies gerade dort und dann, wieder.
Ein Idealbild von der Welt."



Unsere Referenzen

Gemeinde Basedow: Umgestaltung des Kapellengartens

Stadt Mölln: Umgestaltung des Kirchhofes

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